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BVerwG, 02.03.1977 - 1 D 58.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Disziplinarmaßnahme gegen einen Postbeamten wegen fortgesetzten Vergehens der Verletzung des Postgeheimnisses und fortgesetzten Vergehens des Diebstahls
Verfahrensgang
- BDiszG, 09.03.1976 - IV VL 34/75
- BVerwG, 02.03.1977 - 1 D 58.76
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81
Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen - …
In einer solchen Lage, in der die Überführung des Täters im allgemeinen nur auf diese Weise möglich ist, hat die Pflicht der Post, ihr anvertraute Sendungen vor Zugriffen durch ihre Bediensteten zu schützen, gegenüber ihrer beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht das höhere Gewicht, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (Urteile vom 10. Juli 1974 - BVerwG 1 D 25.74 -, vom 14. Januar 1975 - BVerwG 1 D 67.74 - [BVerwG Dok.Ber. B 1975, 187], vom 2. März 1977 - BVerwG 1 D 58.76 -, vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 102.78 - und vom 23. April 1980 - BVerwG 1 D 25.79 -).